Teilnahmebedingungen für die Projektförderung von KuJu im Wiedtal

Hier findet ihr alle Informationen, Kriterien und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bewerbung um Fördergelder bei KuJu im Wiedtal.



1. Veranstalter & Zweck

Veranstalter der Projektförderung ist die Initiative KuJu im Wiedtal (Niederbreitbach). Zweck der Förderung ist die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen und ehrenamtlichen Projekten für Kinder und Jugendliche in der Region.


2. Förderfähigkeit & Voraussetzungen

  • Empfänger: Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützig anerkannte Vereine, Fördervereine (z. B. von Kitas und Schulen), öffentlich-rechtliche Bildungseinrichtungen sowie anerkannte freie Träger der Jugendarbeit.
  • Nachweis: Die Berechtigung ist vor Auszahlung durch einen gültigen Nachweis (z. B. Freistellungsbescheid des Finanzamtes) zu belegen. Ohne diesen Nachweis kann keine Auswertung oder Auszahlung erfolgen.
  • Regionalbezug: Das eingereichte Projekt muss Kindern und Jugendlichen in der Region zugutekommen.


3. Auswahlverfahren & Ausschluss des Rechtswegs

  • Ein Antrag begründet keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung oder Auszahlung von Fördermitteln.
  • Die Entscheidung über die Vergabe und Aufteilung der Fördermittel trifft der Vorstand von KuJu im Wiedtal nach eigenem Ermessen nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


4. Mittelverwendung, Scheckübergabe & Berichtspflicht

  • Die zugesagten Fördergelder sind zweckgebunden ausschließlich für das im Antrag beschriebene Projekt zu verwenden.
  • Scheckübergabe: Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung eines Termins zur symbolischen Scheckübergabe gemeinsam mit unserem Vereinsmaskottchen Professor El Fante. Bei diesem Termin wird ein offizielles Übergabefoto angefertigt.
  • Berichtspflicht: Die Empfänger verpflichten sich zudem, nach Abschluss des Projekts eine kurze Rückmeldung (kurzer Bericht, 1–2 Fotos) über die konkrete Umsetzung an KuJu im Wiedtal zu übermitteln.


5. Bildrechte & Öffentlichkeitsarbeit

  • Mit der Einreichung des Antrags erklärt sich die antragstellende Organisation damit einverstanden, dass Fotos von der Scheckübergabe mit Maskottchen Professor El Fante sowie eingereichte Projektfotos zeitlich und räumlich unbeschränkt von KuJu im Wiedtal für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit (u. a. auf der Website kuju-online.de, in Social-Media-Kanälen, Flyern, Jahresberichten und Pressemitteilungen) kostenfrei genutzt, vervielfältigt und veröffentlicht werden dürfen.
  • Die Einhaltung der Bildrechte und das Einholen erforderlichen Einverständnisserklärungen (insbesondere die Personensorgeberechtigung bei abgebildeten Minderjährigen bei der Scheckübergabe und bei Projektfotos) obliegt der antragstellenden Organisation.


6. Datenschutz

Die im Rahmen des Antrags erfassten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Förderverfahrens und für die Kommunikation mit dem Antragsteller verwendet und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.

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