Teilnahmebedingungen für die Projektförderung von KuJu im Wiedtal

Hier findet ihr alle Informationen, Kriterien und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bewerbung um Fördergelder bei KuJu im Wiedtal.



1. Veranstalter & Zweck

Veranstalter der Projektförderung ist die Initiative KuJu im Wiedtal (Niederbreitbach). Zweck der Förderung ist die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen und ehrenamtlichen Projekten für Kinder und Jugendliche in der Region.

2. Förderfähigkeit & Voraussetzungen

  • Empfänger: Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützig anerkannte Vereine, Fördervereine (z. B. von Kitas und Schulen), öffentlich-rechtliche Bildungseinrichtungen sowie anerkannte freie Träger der Jugendarbeit.
  • Nachweis: Die Berechtigung ist vor Auszahlung durch einen gültigen Nachweis (z. B. Freistellungsbescheid des Finanzamtes) zu belegen. Ohne diesen Nachweis kann keine Auswertung oder Auszahlung erfolgen.
  • Regionalbezug: Das eingereichte Projekt muss Kindern und Jugendlichen in der Region zugutekommen.


3. Auswahlverfahren & Ausschluss des Rechtswegs

  • Ein Antrag begründet keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung oder Auszahlung von Fördermitteln.
  • Die Entscheidung über die Vergabe und Aufteilung der Fördermittel trifft der Vorstand von KuJu im Wiedtal nach eigenem Ermessen nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


4. Mittelverwendung & Berichtspflicht

  • Die zugesagten Fördergelder sind zweckgebunden ausschließlich für das im Antrag beschriebene Projekt zu verwenden.
  • Die Empfänger verpflichten sich, nach Abschluss des Projekts eine kurze Rückmeldung (kurzer Bericht, 1–2 Fotos) über die Umsetzung an KuJu im Wiedtal zu übermitteln.


5. Bildrechte & Öffentlichkeitsarbeit

Mit der Einreichung des Antrags erklärt sich die antragstellende Organisation damit einverstanden, dass KuJu im Wiedtal im Rahmen der eigenen Berichterstattung (Website, Social Media, Pressemitteilungen) über die Förderung und das unterstützte Projekt (inkl. übermittelter Fotos) namentlich berichten darf. Die Einhaltung der Bildrechte (insbesondere Personensorgeberechtigung bei abgebildeten Kindern) obliegt der antragstellenden Organisation.

6. Datenschutz

Die im Rahmen des Antrags erfassten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Förderverfahrens und für die Kommunikation mit dem Antragsteller verwendet und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.


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