Beitragsordnung des gemeinnützigen Vereins KuJu im Wiedtal.


Beitragsordnung KuJu im Wiedtal Stand: Juli 2026
Diese Beitragsordnung ersetzt die Beitragsordnung vom: 15.05.2026




BEITRAGSORDNUNG KuJu im Wiedtal


ZIFFER 1

BEITRAGSHÖHE

Die Vereinsmitglieder, mit Ausnahme Ehrenmitglieder oder Menschen in schwierigen Lebenslagen, zahlen Beiträge gemäß folgender Auflistung:

Mitgliedschaft

Jahresbeitrag

Erwachsene

60,00 €
Entspricht 5,00 €/Monat

Kinder & Jugendliche von 0 bis einschließlich 17 Jahren

0,00 €
kostenlos

ZIFFER 2

RATENZAHLUNG

Der Jahresbeitrag ist quartalsweise (vierteljährlich) auf das Vereinskonto zu entrichten.
Der Mitgliedsbeitrag wird während der Dauer der Mitgliedschaft jeweils zum 15. abgebucht.
Bei einer quartalsweisen Zahlungsweise werden die Beiträge zum 15. Januar, zum 15. April, zum 15. Juli und zum 15. Oktober zur Zahlung fällig.

ZIFFER 3

INKRAFTTRETEN

Diese Beitragsordnung ersetzt Die Beitragsordnung vom 15. Mai 2025.

Diese Beitragsordnung tritt zum 15. Juli 2026 in Kraft.





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